| − | Der Legislativ- und Verfassungsdienst begann eher unscheinbar als in der Landesamtsdirektion – die schon zuvor für die „Legislative“ zuständig gewesen war – eingerichtetes „Legislatives Referat“ im Jahr 1972. Dessen Leitung wurde Dr. [[Herfrid Hueber]] anvertraut. Später wurde er unter der Bezeichnung „Legislativ- und Verfassungsdienst“ als Unterabteilung (in der Folge umbenannt in „Fachabteilung“) installiert, innerhalb deren zwei Referate eingerichtet wurden: „Legislativangelegenheiten“ (Leiter: Dr. [[Ferdinand Faber]]) und „Verfassungs-, Föderalismus- und Integrationsangelegenheiten“ (Leiter: Dr. [[Eduard Paulus]]). Im Jahr 1988, als Dr. [[Herfrid Hueber]] zum Landesamtsdirektor aufgestiegen war, folgte ihm Dr. Ferdinand Faber als Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes nach und ist dies auch noch jetzt. | + | Der Legislativ- und Verfassungsdienst begann eher unscheinbar als in der Landesamtsdirektion – die schon zuvor für die „Legislative“ zuständig gewesen war – eingerichtetes „Legislatives Referat“ im Jahr 1972. Dessen Leitung wurde Dr. [[Herfrid Hueber]] anvertraut. Später wurde er unter der Bezeichnung „Legislativ- und Verfassungsdienst“ als Unterabteilung (in der Folge umbenannt in „Fachabteilung“) installiert, innerhalb deren zwei Referate eingerichtet wurden: „Legislativangelegenheiten“ (Leiter: Dr. [[Ferdinand Faber]]) und „Verfassungs-, Föderalismus- und Integrationsangelegenheiten“ (Leiter: Dr. [[Eduard Paulus]]). Im Jahr 1988, als Dr. Herfrid Hueber zum Landesamtsdirektor aufgestiegen war, folgte ihm Dr. Ferdinand Faber als Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes nach und ist dies auch noch jetzt. |