: [[1933]]: beschließt der [[Salzburger Landtag]] mit einem Verfassungsgesetz, die Mandate der nationalsozialistischen Abgeordneten ruhig zu stellen, da die [[NSDAP|Partei]] verboten wurde | : [[1933]]: beschließt der [[Salzburger Landtag]] mit einem Verfassungsgesetz, die Mandate der nationalsozialistischen Abgeordneten ruhig zu stellen, da die [[NSDAP|Partei]] verboten wurde |