| | : Wolf Dietrich von Raitenau, von Salzburg Erzbischof und Fürst, der Kapelle und des Friedhofes Gründer, bestimmt, dass er inmitten seines Volkes, das er solange er lebte eifrig gefördert und geliebt hat, unter ihnen auf gleiche Weise in diesem Gebäude, wenn er gestorben ist, bestattet werden soll, wenn Gott es so gestattet. Darum bittet er alle jene, die nach seinem Tod in den obersten Angelegenheiten über dieses Land die Gewalt ausüben werden, dazu aufgefordert durch dieses zu Lebzeiten erlassene Epitaph (Testament) und im Namen Gottes. Wenn er gestorben ist, möge sein Leichnam nicht ausgeweidet werden, dieser auch nicht länger als vierundzwanzig Stunden dem Volk zur Betrachtung ausgestellt werden, sondern sofort nach den hier geforderten Bedingungen zu Grabe getragen werden. Natürlich sollen ihn keine anderen als jene begleiten, mit denen er alltäglich auf der Festung lebte. Die Diener sollen dafür sorgen, dass der Sarg auf möglichst unerkannte Weise für die Lebenden dem Leib der Erde zugeführt werde. Der Leichentragbare soll ein Einziger mit einem Kreuz als Zeichen und vier mit großen Wachskerzen voranschreiten. Des weiteren: jene sollen von sechs besonders Gottesfürchtigen aus dem Orden der [[Franziskaner]] zur Beobachtung begleitet werden, damit nichts anderes geschehe. Solches geschehe nicht während des Tages, sondern in der Nacht und es soll auch keine Glocke geläutet werden, ausgenommen jene, welche nahe bei dem Grabmal des Verstorbenen bei St. Sebastian ist, soll ihn ins Grab begleiten. Niemand soll dazu bestimmt werden, ein über Nacht herzustellendes Trauergewand aus diesem Grund anlegen zu müssen, sondern vielmehr soll zu Gott, dem besten und größten, für den Verstorbenen und seine sündige Seele gebetet und er als dessen Fürsprecher angerufen werden. Die Einzelheiten mögen wie hier vollständig und wie jene sind durch die Nachfolgenden eingehalten werden, und bewahrt werden, gleichwie vor Gott, dem besten und größten, denn sie selbst, nachdem sie vergangen sind, hoffen auf seine Gnade und wünschen sie herbei. | | : Wolf Dietrich von Raitenau, von Salzburg Erzbischof und Fürst, der Kapelle und des Friedhofes Gründer, bestimmt, dass er inmitten seines Volkes, das er solange er lebte eifrig gefördert und geliebt hat, unter ihnen auf gleiche Weise in diesem Gebäude, wenn er gestorben ist, bestattet werden soll, wenn Gott es so gestattet. Darum bittet er alle jene, die nach seinem Tod in den obersten Angelegenheiten über dieses Land die Gewalt ausüben werden, dazu aufgefordert durch dieses zu Lebzeiten erlassene Epitaph (Testament) und im Namen Gottes. Wenn er gestorben ist, möge sein Leichnam nicht ausgeweidet werden, dieser auch nicht länger als vierundzwanzig Stunden dem Volk zur Betrachtung ausgestellt werden, sondern sofort nach den hier geforderten Bedingungen zu Grabe getragen werden. Natürlich sollen ihn keine anderen als jene begleiten, mit denen er alltäglich auf der Festung lebte. Die Diener sollen dafür sorgen, dass der Sarg auf möglichst unerkannte Weise für die Lebenden dem Leib der Erde zugeführt werde. Der Leichentragbare soll ein Einziger mit einem Kreuz als Zeichen und vier mit großen Wachskerzen voranschreiten. Des weiteren: jene sollen von sechs besonders Gottesfürchtigen aus dem Orden der [[Franziskaner]] zur Beobachtung begleitet werden, damit nichts anderes geschehe. Solches geschehe nicht während des Tages, sondern in der Nacht und es soll auch keine Glocke geläutet werden, ausgenommen jene, welche nahe bei dem Grabmal des Verstorbenen bei St. Sebastian ist, soll ihn ins Grab begleiten. Niemand soll dazu bestimmt werden, ein über Nacht herzustellendes Trauergewand aus diesem Grund anlegen zu müssen, sondern vielmehr soll zu Gott, dem besten und größten, für den Verstorbenen und seine sündige Seele gebetet und er als dessen Fürsprecher angerufen werden. Die Einzelheiten mögen wie hier vollständig und wie jene sind durch die Nachfolgenden eingehalten werden, und bewahrt werden, gleichwie vor Gott, dem besten und größten, denn sie selbst, nachdem sie vergangen sind, hoffen auf seine Gnade und wünschen sie herbei. |