Die ''Eugen Grill Werke GmbH'' stand nach Kriegsende unter öffentlicher Verwaltung des Bundesministeriums für Finanzen. Am [[30. Jänner]] [[1951]] beantragte die Österreichische Salinenverwaltung Hallein eine Entscheidung darüber, ob gegen die Verwendung des Stollens für Bergbauzwecke Einwände bestünden. Dem Ansuchen wurde positiv entschieden, die Salinenverwaltung machte aber dann davon keinen Gebraucht. | Die ''Eugen Grill Werke GmbH'' stand nach Kriegsende unter öffentlicher Verwaltung des Bundesministeriums für Finanzen. Am [[30. Jänner]] [[1951]] beantragte die Österreichische Salinenverwaltung Hallein eine Entscheidung darüber, ob gegen die Verwendung des Stollens für Bergbauzwecke Einwände bestünden. Dem Ansuchen wurde positiv entschieden, die Salinenverwaltung machte aber dann davon keinen Gebraucht. |