Ein kaiserliches Handschreiben vom [[29. März]] [[1861]] verfügte die Wiedererrichtung selbstständiger Landesbehörden, insbesondere der Landesregierung: diese unterstand anfangs interimistisch dem Grafen Gourcy-Droitaumont. Sie nahm am [[15. Mai]] 1861 ihre Amtstätigkeit auf.<ref name= "Haas"/> | Ein kaiserliches Handschreiben vom [[29. März]] [[1861]] verfügte die Wiedererrichtung selbstständiger Landesbehörden, insbesondere der Landesregierung: diese unterstand anfangs interimistisch dem Grafen Gourcy-Droitaumont. Sie nahm am [[15. Mai]] 1861 ihre Amtstätigkeit auf.<ref name= "Haas"/> |