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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Jene »Zigeuner«, die unter dem NS-Regime zwangsinterniert wurden, waren Sinti, die zum überwiegenden Teil aus Süddeutschland und den angrenzenden westlichen Bundesländern Österreichs stammten.
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Jene »Zigeuner«, die unter dem NS-Regime zwangsinterniert wurden, waren Sinti, die zum überwiegenden Teil aus Süddeutschland und den angrenzenden westlichen Bundesländern Österreichs stammten.<br>
 
Auf Befehl des SS-Obergruppenführers Reinhard Heydrich sollten auch die im September 1939 auf dem Trabrennplatz in Parsch »konzentrierten« Sinti-Familien alsbald ins besetzte Polen »umgesiedelt« werden. Nach der Verschiebung dieser geplanten Deportation auf spätere Zeit wurden die Familien im Leopoldskroner Moos, wo traditionell Lagerplätze waren, zwangsinterniert (Wohnwägen, Zelte und Baracken mit Stacheldraht-Umzäunung, Wachtürmen, 15-köpfiger Mannschaft). Das Zwangslager befand sich, obschon seine offizielle Adresse »Kräutlerweg 2« lautete, auf der rechten Seite der [[Glan]] (in der Nähe des [[Schwarzgrabenweg]]). Die Verwaltung oblag der von SS-Sturmbannführer Dr. Anton Böhmer geleiteten Kriminalpolizei.       
 
Auf Befehl des SS-Obergruppenführers Reinhard Heydrich sollten auch die im September 1939 auf dem Trabrennplatz in Parsch »konzentrierten« Sinti-Familien alsbald ins besetzte Polen »umgesiedelt« werden. Nach der Verschiebung dieser geplanten Deportation auf spätere Zeit wurden die Familien im Leopoldskroner Moos, wo traditionell Lagerplätze waren, zwangsinterniert (Wohnwägen, Zelte und Baracken mit Stacheldraht-Umzäunung, Wachtürmen, 15-köpfiger Mannschaft). Das Zwangslager befand sich, obschon seine offizielle Adresse »Kräutlerweg 2« lautete, auf der rechten Seite der [[Glan]] (in der Nähe des [[Schwarzgrabenweg]]). Die Verwaltung oblag der von SS-Sturmbannführer Dr. Anton Böhmer geleiteten Kriminalpolizei.       
 
Alle Zwangsinternierten mussten arbeiten: entweder außerhalb des Lagers bei der Glanregulierung, beim Bau der »Reichsautobahn« und der »Führerkaserne« in Glasenbach oder innerhalb des Lagers (»Heimarbeit« für Frauen, Kinder und alte Männer). In den Jahren 1940 und 1941 waren insgesamt 51 Sinti als sogenannte Kleindarsteller zu den Dreharbeiten für Leni Riefenstahls Film »Tiefland« in Krünn bei Mittenwald verpflichtet.
 
Alle Zwangsinternierten mussten arbeiten: entweder außerhalb des Lagers bei der Glanregulierung, beim Bau der »Reichsautobahn« und der »Führerkaserne« in Glasenbach oder innerhalb des Lagers (»Heimarbeit« für Frauen, Kinder und alte Männer). In den Jahren 1940 und 1941 waren insgesamt 51 Sinti als sogenannte Kleindarsteller zu den Dreharbeiten für Leni Riefenstahls Film »Tiefland« in Krünn bei Mittenwald verpflichtet.
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