Der Landesamtsdirektor ist direkt dem [[Landeshauptmann]] unterstellt und wird von der [[Landesregierung]] mit Zustimmung der Bundesregierung aus der Reihe der rechtskundigen Verwaltungsbeamten des Landes ernannt. Er nimmt an den Sitzungen der Landesregierung mit beratender Stimme teil. | Der Landesamtsdirektor ist direkt dem [[Landeshauptmann]] unterstellt und wird von der [[Landesregierung]] mit Zustimmung der Bundesregierung aus der Reihe der rechtskundigen Verwaltungsbeamten des Landes ernannt. Er nimmt an den Sitzungen der Landesregierung mit beratender Stimme teil. |