Verlassenschaft vom 25. Juli 1862

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Das Protokoll der Verlassenschaft vom 25. Juli 1862 entstammt dem Bestand des Salzburger Landesarchiv Verlassenschaftsverhandlungen, die uns ab 1850 über die Erschaftseröffnungen informieren. Erblasser war der pensionierte Bezirksarzt Johann Nepomuk Jessenwagner. Interessant ist neben der Prekarität des Verstorbenen die sein ganzes Leben bestehende und auch seine Frau und Tochter betreffende Uneinigkeit über den Namen: Jessenwagner oder Jessenwanger.

Text

"Protokoll aufgenommen beim Bezirksgericht Salzburg am 25. Juli 1862

Gegenwärtige

die Gefertigten

Gegenstand

Es erscheint Fräulein Amalia Jessenwanger, kk. Bezirksarztenstochter hier, und gibt in der Verlassenschafts-Angelegenheit auf ihrem am 8. d. M. hier verstorbenen Vater Hr. Johann Nep. Jessenwanger, jub. Bezirksarzt Nachstehendes zu Protokoll:

ich erkläre mich zu dem Nachlasse meines verstorbenen Vaters Joh. Nep. Jessenwanger als Alleinerbin auf Grund des Gesetzes u. z. unbedingt, unter Angabe des nachstehenden eidesstättigen Vermögensbekenntnisses

Aktivstand

I Pensionsretum (?) v.1. bis inkl. 8. d. M. 9 f 20 K

II Preziosen 1 gold. Uhr, einige Ringe und silberne Bestecke 50 f

III Wäsche 36 f

IV Einrichtung mit Einschluß von 3 Betten a 20 K u 1 Stockuhr a 14 K ¼ f

Summe 209 f 20k

Passivstand

X durch Konten ausgewiesene Leichenkosten in Summa 79 f 20 kr

verbleibt ein reines Vermögen von 130 f

zugleich bitte ich, da ich die Verlassenschaftsgebühren sogleich bereit bin zu zalen, um Einantwortung des Nachlaßes

Amalia Jessenwanger

Die miterschienene Frau Maria Jessenwanger erklärt auf dem ihr zustehenden Fruchtgenuß eines viertels der Verlassenschaft zu Gunsten der Erben verzicht zu leisten

Maria Jessenwagner [!]"

Quelle

  • SALZBURGWIKI-Artikel "Johann Nepomuk Jessenwagner" und dortige Quellen; dieser Artikel wurde von der Urheberin des Artikels hierher kopiert