Benutzer:Motorradrecht/Motorradrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''NoVA''' (Normverbrauchsabgabe) wird ab 1. Jänner 2020 auf Grundlage WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt.<br> | Die '''NoVA''' (Normverbrauchsabgabe) wird ab 1. Jänner 2020 auf Grundlage WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt.<br> | ||
Berechnungsformel für Motorräder: CO2 in g/km minus 55 dividiert durch 4 (gerundet auf vollen Prozentsatz, maximal | Berechnungsformel für Motorräder: CO2 in g/km minus 55 dividiert durch 4 (gerundet auf vollen Prozentsatz, maximal 30%) <br> | ||
Beim '''Eigenimport''' gebrauchter Kraftfahrzeuge (6 Monate sowie 6.000 km) aus dem EU-Raum entfällt die MWSt, wenn diese im Ausland bereits abgeführt wurde. Die NoVA wird nach dem jeweiligen Mittelpreis der Eurotaxe berechnet; liegt eine Rechnung eines befugten Händlers vor, gilt der tatsächliche Anschaffungspreis als Grundlage. | Beim '''Eigenimport''' gebrauchter Kraftfahrzeuge (6 Monate sowie 6.000 km) aus dem EU-Raum entfällt die MWSt, wenn diese im Ausland bereits abgeführt wurde. Die NoVA wird nach dem jeweiligen Mittelpreis der Eurotaxe berechnet; liegt eine Rechnung eines befugten Händlers vor, gilt der tatsächliche Anschaffungspreis als Grundlage. | ||