Salzburger Naturschutzgesetz 1999

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Die wichtigste Rechtsbasis für Naturschutz ist das Salzburger Naturschutzgesetz 1999.

Allgemeines

Das Naturschutzgesetz sieht neben Schutzgebiete (u. a. Naturdenkmäler, Geschützte Landschaftsteile", Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete) einen "allgemeinen Lebensraumschutz" wie z. B. für oberirdisch fließende Gewässer (einschließlich ihrer gestauten Bereiche und Hochwasserabflussgebiete), Moore, Sümpfe, alpines Ödland und andere Lebensräume vor.

Neben Bewilligungsverfahren für Eingriffe in geschützte Bereiche gibt es nach dem Naturschutzgesetz auch Bewilligungs- und Anzeigepflichten für bestimmte Arten von Vorhaben (Straßenbau, Abbau von Bodenschätzen, Skipisten, Liftanlagen und dergleichen).

Weblinks

Quelle