Salzburger Naturschutzgesetz 1999
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Die wichtigste Rechtsbasis für Naturschutz ist das Salzburger Naturschutzgesetz 1999.
Allgemeines
Das Naturschutzgesetz sieht neben Schutzgebiete (u. a. Naturdenkmäler, Geschützte Landschaftsteile", Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete) einen "allgemeinen Lebensraumschutz" wie z. B. für oberirdisch fließende Gewässer (einschließlich ihrer gestauten Bereiche und Hochwasserabflussgebiete), Moore, Sümpfe, alpines Ödland und andere Lebensräume vor.
Neben Bewilligungsverfahren für Eingriffe in geschützte Bereiche gibt es nach dem Naturschutzgesetz auch Bewilligungs- und Anzeigepflichten für bestimmte Arten von Vorhaben (Straßenbau, Abbau von Bodenschätzen, Skipisten, Liftanlagen und dergleichen).
Weblinks
- *Salzburger Naturschutzgesetz 1999 geltende Fassung
- Salzburger Naturschutzgesetz 1999, PDF
Quelle
- www.salzburg.gv.at, abgefragt am 1. November 2016