Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis (SKN) für HundehalterInnen ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden.
Allgemeines
Wer ab 1. Jänner 2013 im Bundesland Salzburg Verantwortung für einen Hund übernimmt, muss das Tier binnen einer Woche bei der Gemeinde anmelden. Dafür ist der sogenannte Sachkundenachweis (Hundeführerschein) vorzuweisen. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro abgeschlossen werden. Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für alle neuen Hundebesitzer.
Ausgenommen davon sind z. B. Personen, die Diensthundeführer sind, mit ihrem Hund eine Prüfung wie z. B. Begleithundeprüfung abgelegt haben oder bereits seit 10 oder mehr Jahren einen sogenannten gefährlichen Hund führen, ohne dass während dieser Zeit der gefährliche Hund jemanden verletzt hat. Auch Personen, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und diese nachweisen können, sind davon ausgenommen.
Erlangung eines Sachkundenachweis
Die für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde kann auf unterschiedliche Arten erlangt werden. Mindestanforderung ist das Absolvieren eines ca. zweistündigen Vortrags mit vorgegebenem Themenkatalog:
- Wesen und Verhalten von Hunden,
- Gesundheit, Ernährung und Impfungen von Hunden,
- Hundesprache und daraus resultierende Missverständnisse,
- Pflege, Bewegung und Zeitaufwand für Hunde,
- altersspezifische Bedürfnisse von Hunden,
- Versorgungsmöglichkeiten für Hunde bei Urlaub, Reise oder Krankheit,
- auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Tierschutzrechts mit den Schwerpunkten Unterbringung, Qualzuchtmerkmale, verbotene Dressurmittel und Tierquälerei,
- auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mit den Schwerpunkten Versicherungsschutz, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie gefährliche Hunde,
- Anschaffung, Grundausstattung und Kosten von Hunden[1]]
Für Halter von sogenannten gefährlichen Hunden sind zusätzlich zum Sachkundenachweis zehn Stunden praktisches Training mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Auch für diesen Praxiskurs gibt es inhaltliche Vorgaben.
Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten. Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die aktuelle Liste mit Namen und Adressen der zugelassenen Personen findet sich auf der Homepage des Landes Salzburg unter Landessicherheitsgesetz/Hundehaltung.
Welcher Hund wird als gefährlich eingestuft?
In der Novelle 2012 des Landessicherheitsgesetzes ist keine Rasseliste vorgesehen. Das heißt, dass ein Rottweiler nicht automatisch als gefährlich und ein Pudel nicht als ungefährlich eingestuft ist. Als "gefährlich" kann ein Hund durch den Landesveterinär oder seinen Vertreter eingestuft werden, nachdem er von der Behörde für auffällig erklärt wurde. Rasseabhängige Wesenstests sind im Bundesland Salzburg nicht vorgesehen.
Kosten für den Sachkundenachweis
Es gibt keine einheitlichen Tarife. Je nach Anbieter sind für den Sachkundenachweis zwischen € 30,00 und € 50,00 für den 2stündigen Vortrag zu veranschlagen.
Weblinks
Quellen
- Salzburger Nachrichten, 3. November 2012
- Land Salzburg, www.salzburg.gv.at, Novelle zum Landessicherheitsgesetz 2012
Einzelnachweis
- ↑ Quelle www.salzburg.gv.at