Opfer der Motorradraserei

Aus Salzburgwiki
Version vom 24. März 2021, 11:09 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Kategorie:Sonstiges Kategorie:Ereignis Kategorie:Katastrophe“ durch „Kategorie:Ereignis Kategorie:Katastrophe“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Opfer der Motorradraserei hat es schon bald in der Geschichte der Motorradfahrer gegeben, wie nachstehender Beitrag zeigen wird.

Allgemeines

Waren es früher schlechte Straßenverhältnisse, die schon bei für heutige Begriffe mäßigen Geschwindigkeiten zur Nichtbeherrschung von Maschinen führen konnten, so sind es heute motorisch "hoch gezüchtete" PS-Boliden, die in kürzester Zeit eine derart kraftvolle Beschleunigung erzeugen, dass der Mensch das Motorrad in solchen Beschleunigungsmomenten nicht mehr beherrschen kann und Unfälle hervorruft.

Leidtragende sind oft Fußgänger, aber auch andere Verkehrsteilnehmer, die nicht mehr ausweichen können.

Die neunjährige Karoline zu Tode gerädert

Am 22. Mai 1930 erschien in den meisten Wiener Morgenblättern ein Bericht über eine Verhandlung beim Obersten Gerichtshof, die eine Nichtigkeitsbeschwerde zweier wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor dem Schöffengericht in Salzburg zu je sechs Monaten strengen Arrest verurteilter Motorradfahrer zum Gegenstand hatte. Generalstaatsanwalt Dr. Niggl bestätigte jedoch das Urteil mit der Begründung ...Derartige Wildlinge sollten vom Gericht gerecht, aber mit der größten Strenge im Interesse des Publikums bestraft werden, wenn nicht das Publikum selbst eines Tages gegen derartige Personen den Richter machen soll.

Was war geschehen?

Am 1. Mai 1929 kehrte eine Gesellschaft mit ihren Automobilen und Motorrädern von einem Ausflug in die Stadt Salzburg zurück. Zwischen Martin Lang, der als Motorradwildling bekannt war, und Franz Raysigl entspann sich ein Wettkampf, wer die bessere Rennmaschine besitzt. In einem rasenden Tempo von annähernd achtzig Kilometer, wie später Zeugen aussagten, fuhr Raysigl vor Lang. Jedes Mal, wenn sich Lang Raysigl näherte, erhöhte Raysigl nochmals das Tempo. Bei einer Biegung der sehr belebten Landstraße übersah Lang infolge seiner hohen Geschwindigkeit eine am Straßenrand gehende Familie und fuhr in sie hinein.

Die neunjährige Karoline Müller wurde zu Tode gerädert, ihre Mutter erlitt einen Beckenbruch und eine schwere Gehirnerschütterung.

Vor einem Schöffengericht in Salzburg wurde Lang zu acht Monaten, Rajsigl zu sechs Monaten strengen Arrests verurteilt. Dabei ging das Gericht davon aus, dass beide ein Wettrennen veranstaltet hatten, um ihre Maschinen zu messen. Rajsigl brachte durch seinen Rechtsanwalt Dr. Eduard Korten Nichtigkeitsbeschwerde ein. Diese wurde, wie eingangs geschildert, aber vom Obersten Gerichtshof unter Vorsitz des Senatspräsidenten Dr. Junker verworfen.

Die Illustrierte Kronen-Zeitung berichtete unkorrekt

Interessant noch die Tatsache, dass schon damals die Illustrierte Kronen-Zeitung am 22. Mai 1929 unter der Überschrift Bestraft die Motorradwildlinge streng! Damit das Volk sie nicht lyncht einen Bericht brachte, der nicht den Tatsachen entsprochen hatte, wie eine Mitteilung des Bundesministeriums für Justiz vom 10. Juli 1930 an den Oesterreichischen Motorfahrer-Verband (ÖMV) in Wien mitteilte.

Quelle

  • Das Motorrad, Jahrgang 1930, Heft 129 Offizielle ÖMV-Nachrichten