Landesrat
Version vom 26. Juni 2019, 23:18 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge)
Landesrat ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der Landesregierung, das weder Landeshauptmann noch Landeshauptmann-Stellvertreter ist. Die Landesverfassung sieht vier Landesräte vor, deren jeweilige Zuständigkeiten durch die Geschäftsordnung der Landesregierung festgelegt sind.
Folgende Ressorts wurden bisher einem Landesrat zugeordnet
- Landesrat für Soziales und Kultur
- Landesrat für Land- und Forstwirtschaft
- Landesrat für Wohnbau und/oder Raumordnung und/oder Gemeinden
- Landesrätin für Krankenanstalten
- Landesrat für Personal