Krankenanstalt

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Ein Krankenhaus (Umgangssprache) ist gleichbedeutend mit einer Krankenanstalt im Sinne des Bundesgrundsatzgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten [1], sowie den Ausführungsgesetzen der Länder, ua. dem Salzburger Krankenanstaltengesetz [2].

Kategorien von Krankenanstalten

Nach dem Versorgungsauftrag werden Krankenanstalten eingeteilt in :

  • Standard-Krankenanstalt
  • Schwerpunkt-Krankenanstalt
  • Zentral-Krankenanstalt
  • Universitäts-Klink

Eine Verzeichnis aller aö. Krankenanstalten in Salzburg, ihrer inneren Strukturen und Ausstattungsmerkmale enthält der Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan [3].

Aufgaben einer Krankenanstalt

Unter Krankenanstalten (Heil- und Pflegeanstalten) sind Einrichtungen zu verstehen, die

  1. zur Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustands durch Untersuchung,
  2. zur Vornahme operativer Eingriffe,
  3. zur Vorbeugung, Besserung und Heilung von Krankheiten durch Behandlung,
  4. zur Entbindung,
  5. für Maßnahmen medizinischer Fortpflanzungshilfe oder
  6. zur Bereitstellung von Organen zum Zweck der Transplantation

bestimmt sind.

Ferner sind als Krankenanstalten auch Einrichtungen anzusehen, die zur ärztlichen Betreuung und besonderen Pflege von chronisch Kranken bestimmt sind.
Unbedingt notwendige erste ärztliche Hilfe darf in Krankenanstalten niemanden verweigert werden [4].

Arten von Krankenanstalten

Es gibt öffentliche und private Krankenanstalten im Bundesland Salzburg.
Gemeint ist einerseits eine Unterscheidung nach dem Rechtsträger der Krankenanstalt; dieser kann eine Gebietskörperschaft oder eine Kirche/Orden oder eine Sozialversicherung oder eine juristische Person oder eine natürliche Person sein kann; und andererseits eine Unterscheidung nach der Zugänglichkeit; die Krankenanstalt kann allgemein-öffentlich (aö.) oder privat-rechtlich (für Privat-Versicherte und Selbstzahler) zugänglich sein kann.

Krankenanstalten in Salzburg

Ein Verzeichnis aller öffentlichen und privaten Krankenanstalten in Stadt und Land Salzburg führt das Amt der Salzburger Landesregierung,
als Sanitätsbehörde zuständig für Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten im Land Salzburg [5].

Öffentliche Krankenanstalten

Das Land Salzburg ist Rechtsträger folgender Krankenhäuser

Das Land Salzburg trägt auch die Betriebsabgänge jener öffentlichen Krankenhäuser, die nicht unter dem Dach der Salzburger Landeskliniken (SALK) organisiert sind. 2009 musste das Land knapp 13 Millionen Euro zu den Betriebsabgängen der öffentlichen Krankenhäuser zuschießen (in Klammer die Zuschüsse 2009).

Das Unfallkrankenhaus Salzburg (UKH) der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in der Stadt Salzburg ist eine Sonderkrankenanstalt mit einem besonderen Versorgungsangebot, das auf dem Gebiet der Unfallchirurgie zusätzlich zu den aö. Krankenanstalten bereitgestellt und zur Gänze aus Mitteln der Unfallversicherung finanziert wird.

Sonderkrankenanstalten

Private Krankenanstalten (Sanatorien)

Private Krankenanstalten sind Sanatorien, die durch ihre besondere Ausstattung höheren Ansprüchen hinsichtlich Verpflegung und Unterbringung entsprechen:

Quellen

Einzelnachweise