Konzentrationslager Ravensbrück
Das Konzentrationslager Ravensbrück, auch KZ Ravensbrück, war von 1938/1939 bis April 1945 ein deutsches Konzentrationslager im damaligen brandenburgischen Landkreis Templin-Uckermark. Es befand sich rund 100 km nördlich von Berlin, hatte jedoch im gesamten Reichsgebiet Außenstellen, so in Hausham (Oberbayern) und im Benediktinerstift St. Lambrecht, Bezirk Murau (Steiermark).[1] Ravensbrück war das größte Konzentrationslager der SS für weibliche KZ-Häftlinge im Deutschen Reich.
Salzburger Opfer
- Margarethe Etlinger
- Anna Fervolja
- Jakob Förtsch (im Außenlager Barth ermordet)
- Angela Fumeo
- Maria Harasek
- Susanne Legerer
- Alida Miniussi
- Franz Mittendorfer
- Notburga Tiefgraber
- Franziska Tischler
- Anna Wegscheider
- Drei Insassen des Zigeunerlagers Maxglan
Opfer der Goldegger Deserteursverfolgung
- Hauptartikel SS-Todesschwadron jagte Deserteure am Böndlsee
- Therese Buder
- Theresia Bürgler
Im Zuge der Goldegger Deserteursverfolgung Internierte, die die KZ-Haft überlebt haben
- Margarethe Bammer
- Theresia Egger
- Stefanie Gold
- Elisabeth Hochleitner
- Maria Hölzl
- Theresia Kößner
- Alma Netthöfl
- Margarethe Oblasser
- Maria Pronebner
- Anna Scharger
- Rosina Unterkirchner
Sonstige
Überlebende
Weiterführend
Für Informationen zu Konzentrationslager Ravensbrück, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema
Quellen
- Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Konzentrationslager Ravensbrück"
- Michael Mooslechner: Wehrmachtsdeserteure auf Salzburger Almen. Die Gruppe um Karl Rupitsch in Goldegg und ihre Zerschlagung am 2. Juli 1944. In Thomas Geldmacher, Magnus Koch, Hannes Metzler, Peter Pirker & Lisa Rettl (Eds.), "Da machen wir nicht mehr mit..." Österreichische Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht (pp. S. 167 - 173). Wien, Mandelbaum Verlag 2010
- diverse Artikel aus dem Salzburgwiki
Einzelnachweis
- ↑ www.gesetze-im-internet.de Verzeichnis der Konzentrationslager und ihrer Außenkommandos gemäß § 42 Abs. 2 BEG als Anlage zur Sechsten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes