Infektionskrankheit Covid-19 Chronologie Österreich 2021

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Begriffsklärung
Dieser Artikel dokumentiert den Verlauf der Infektionskrankheit Covid-19 in Österreich für das Jahr 2021.
Weitere Teile der Österreich-Chronologie: März bis August 2000 · September bis Dezember 2020 · Das Jahr 2021 · Das Jahr 2022
Datenstand Österreich am 20. Jänner 2021.

Chronologie der Infektionskrankheit Covid-19 in Österreich für das Jahr 2021.

Jänner

  • 4. Jänner 2021, Montag: Nachdem in den letzten Tagen ein heftiger Streit um das sogenannte Freitesten (wer sich testen lässt, darf eine Woche früher mehr Freiheiten genießen) ausgebrochen war, führten am vergangenen Wochenende massive schriftliche Eingaben an die Bundesregierung einerseits zur Überlastung des Servers des Ministeriums, andererseits zu regionalen Konsequenzen. So ließ die Salzburger Landesregierung heute Nachmittag wissen, dass die geplanten zweiten Massentests von 15. bis 17. Jänner 2021 abgesagt wurden.
Der lockdown in Österreich wurde nun de facto um eine Woche verlängert. Denn die Möglichkeit des Freitestens entfällt angesichts der am Sonntag angekündigten Blockade der Opposition. Damit werden Handel, Gastronomie, Tourismus und auch Schulen erst am 24. Jänner öffnen können. Ursprünglich war geplant, den am 26. Dezember 2020 begonnenen lockdown mit 18. Jänner wieder aufzuheben. Für den zweiten Massentest Mitte Jänner hätte es einen Anreiz geben sollen, damit mehr Menschen das Angebot annehmen. Diskutiert wurde auf Bundesebene eine finanzielle Belohnung (50 Euro), oder eben eine Woche kürzerer lockdown und damit die Möglichkeit des "Freitestens" mit 18. Jänner. Seit Montag, 4. Jänner, war aber klar: Die Opposition blockierte das Ganze, die Bundesregierung war mit dem Freitesten gescheitert.
51 662 Schnelltests seit 21. Dezember
Die kostenlosen Schnelltests gab es in Salzburg seit 21. Dezember 2020. Der Andrang hatte die Verantwortlichen völlig überrascht. Die Testkapazitäten mussten schon am ersten Tag massiv ausgebaut werden, weil es mitunter zu stundenlangen Wartezeiten kam. Die kostenlosen Schnelltests liefen noch bis einschließlich 5. Jänner (Dienstag, 09 bis 13 Uhr). Bis inklusive Montag hatten sich seit 21. Dezember 51 662 Personen testen lassen. Davon waren 998 Schnelltests positiv (1,93 Prozent der Getesteten), jedoch wurde ein hoher Prozentsatz im nachfolgenden PCR-Test als negativ korrigiert.
  • 20. Jänner 2021, Mittwoch: Die Verordnung für Lockdown-Verlängerung lag nun vor. Sie brachte (neben dem anvisierten neuen Enddatum 7. Februar) vor allem eine Verschärfung bei der Masken-Pflicht: Ab dem 25. Jänner war u. a. beim Einkauf und in den öffentlichen Verkehrsmittel eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem wurde die Ein-Meter-Abstandsregel auf zwei Meter ausgedehnt.
Weiterhin galten die Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr. Den eigenen Wohnbereich durfte man damit auch künftig nur aus den bekannten Gründen verlassen (u. a. Arbeit, Einkauf, Bewegung und Sport im Freien, notwendige Hilfe für andere, Treffen mit engsten Bezugspersonen).
Zur Beschlussfassung der Verlängerung trat am Donnerstag der Hauptausschuss des Nationalrates zusammen, um die 3. COVID-19-Notmaßnahmen-Verordnung abzusegnen. Denn laut dem COVID-19-Maßnahmengesetz müssen verordnete Ausgangsbeschränkungen im Hauptausschuss behandelt werden. Gelten werden diese vorerst bis 3. Februar, danach ist eine Verlängerung bis einschließlich 7. Februar geplant.
Eine Verschärfung betraf die Maskenpflicht: Ab 25. Jänner musste man in vielen Bereichen zur FFP2-Maske tragen bzw. eine gleichwertige oder höherwertige Maske. Dies galt bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Fahrgemeinschaften, der Nutzung von Seil- und Zahnradbahnen sowie beim Einkaufen.
Auch beim Besuch von Dienstleistern (etwa KfZ-Werkstätten) war die FFP2-Maske vorgeschrieben. Körpernahe Dienstleistungen (wie etwa Friseure) blieben nach wie vor geschlossen. Auch auf Märkten galt die FFP2-Maskenpflicht (drinnen wie draußen), selbiges beim Abholen von Speisen in der (sonst geschlossenen) Gastronomie oder in Betriebskantinen. Und auch beim Besuch von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten war die Maske zu tragen, ebenso in allgemein zugänglichen Bereichen von Beherbergungsbetrieben, die freilich wie bisher nur zu dringend beruflichen Zwecken genutzt werden durften.
Getragen werden musste die FFP2-Maske laut Aussendung des Gesundheitsministeriums ab dem Alter von 14 Jahren. Ab sechs Jahren konnte stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz verwendet werden. Jüngere Kinder mussten den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
Eine Neuerung gab es auch bei den verpflichtenden wöchentlichen Berufsgruppentestungen. Ergänzend zu den schon bisher obligaten Tests im Gesundheits- und Pflegebereich galt die Regelung künftig auch für zahlreiche weitere Bereiche, etwa für Arbeitnehmer mit Kundenkontakt (z. B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr). Testen mussten sich auch Lehrer und Elementarpädagogen, Arbeiter in der Lagerlogistik, sofern der Mindestabstand regelmäßig unterschritten wird. Auch im öffentlichen Dienst bei Parteienverkehr sowie im Spitzensport bei Mannschafts- und Kontaktsportarten waren die Tests nun vorgeschrieben. Wer keinen Test vorweisen konnten, musste eine FFP2-Maske tragen. Im Gesundheits- und Pflegebereich waren sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patienten bzw. Bewohnern) vorgeschrieben.
Eine kleine Erleichterung gab es für Bibliotheken: Für diese war künftig die (aus dem Handel bekannte) Bestellung und Abholung erlaubt ("Click&Collect"). Ansonsten blieben Büchereien und Bibliotheken wie auch Museen und Archive vorerst geschlossen. Auch Tierparks, Zoos und botanische Gärten mussten weiterhin zu bleiben.
Bei Sportstätten im Freien (die weiterhin genutzt werden durften) gilt ab dem 25. Jänner ebenfalls der Zwei-Meter-Abstand. Auch die Zehn-Quadratmeter-Regel pro Benutzer war einzuhalten. Dies betraf u. a. Eislaufplätze, Loipen oder das Skifahren. Kontaktsportarten waren abseits des Profi-Bereichs weiterhin verboten.
  • 22. Jänner 2021, Freitag: Sieben-Tage-Inzidenz: Unter 100 fanden sich 37 Regionen in Österreich, darunter Wien (95,7), plus das Bundesland Tirol (99,7). Das Land mit dem schlechtesten Wert ist Salzburg (220,3), der Bezirk mit den höchsten Fallinzidenzen Tamsweg (592,6), gefolgt von Hermagor in Kärnten (360).

Februar

Leichte Lockerungen der Maßnahmen

  • 1. Februar 2021, Montag: Die Bundesregierung gab Lockerungen des lockdowns ab 8. Februar bekannt:
  • Ab Montag, 8. Februar, findet die Volksschule wieder im Präsenzunterricht statt, Unterstufe und Oberstufe werden im Schichtbetrieb geführt. Am Präsenzunterricht kann nur teilnehmen, wer sich testen lässt, ansonsten muss der Unterricht im Distance Learning absolviert werden. Die Corona-Tests sollen in der Schule stattfinden, in den Volksschulen zwei Mal die Woche. In den Unter- und Oberstufen wird montags und mittwochs getestet, diese Tests haben eine Gültigkeit von 48 Stunden. Details zum Schulbetrieb wird Bildungsminister Heinz Faßmann am Dienstag ab 9 Uhr präsentieren.
  • Der Handel öffnet ab 8. Februar mit FFP2-Masken-Pflicht, zudem müssen pro Kunde 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
  • Museen, Galerien und Tiergärten öffnen mit gleichen Einschränkungen wie der Handel ab 8. Februar: 20 Quadratmeter pro Kunde und das Tragen einer FFP2-Maske sind Pflicht.
  • Körpernahe Dienstleister wie Friseure dürfen ebenfalls ab 8. Februar öffnen, allerdings müssen die Kundinnen und Kunden einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen. Auch FFP2-Masken müssen getragen werden.
  • Die Ausgangsbeschränkungen bleiben zwischen 20:00 und 06:00 Uhr bestehen, unter Tags (von 06:00 bis 20:00 Uhr) dürfen sich zwei Haushalte treffen. Zuletzt hatte nur eine Person einen anderen Haushalt besuchen dürfen.
  • Dafür werden die Strafen bei Verstößen gegen die Covid-Maßnahmen - vor allem hinsichtlich Masken und der Abstandsregel - erhöht. Auch die Einreisebestimmungen an den Grenzen sollen verschärft werden. Hierzu wird Innenminister Karl Nehammer am Dienstag um 9 Uhr in einer Pressekonferenz nähere Informationen geben.

Private Anbieter von Coronatests

Immer mehr private Betreiber eröffneten in im Wochentakt neue Geschäfte, in denen man kostenpflichtig Coronatests durchführen konnte. Die zumeist nur wenige Quadratmeter großen Shops wurden in den besten Lagen angemietet, so beispielsweise in Wien direkt neben der Wiener Staatsoper, in der Kärntner Straße, in Einkaufsmeilen und an großen Bahnhöfen. Und das, obwohl die öffentlichen Gratis-Teststraßen immer mehr ausgeweitet wurden.

So beschäftigte das Start-up-Unternehmen Testinstituts FasTest, das im Oktober 2020 von einigen Ärzten gegründet wurde im Februar 2021 in sechs Filialen in Wien und Linz 60 Mitarbeiter - neben Medizinern und IT-Experten Sanitäter, Juristen und Büropersonal. Das Konzept, lieber hohe Mieten für eine Topadresse zu bezahlen, scheint aufzugehen: Rund die Hälfte aller Kunden, die einen Antigen-Schnelltest durchführen lassen, komme spontan und ohne Voranmeldung in den Shop. Während man in öffentlichen Instituten bis zu fünf Tage auf einen Befund wartet und in dieser Zeit eine Quarantäne droht, verspricht das Start-up ein Ergebnis binnen fünf Stunden.

Die privaten Betreiber bieten durchwegs mehrere Tests aus einer Hand an: die Antigen-Schnelltests ab 39 Euro, die Antikörpertests ab 29 Euro und die aufwendigeren PCR-Tests ab 89 Euro. Zuletzt, mit der Vorbereitung auf eine Covid-19-Schutzimpfung, hätten Antikörpertests bei Kunden immer mehr Anklang gefunden. Und obwohl nur wenige Menschen Urlaub in fernen Ländern machen, zählte FasTest an die 40 Personen täglich, die für eine Flugreise einen PCR-Test benötigen. "Das sind Flugbegleiter, Geschäftsreisende, Politiker, Personen mit Terminen in Botschaften", erzählte Petra Gruber.

Wenngleich die FasTest-Chefs davon ausgehen, dass Corona die Gesellschaft trotz Impfung noch länger beschäftigen wird, sind sie sich bewusst, dass "die Laufkundschaft natürlich ein Ablaufdatum hat". Weshalb für die Filialen durchwegs nur befristete Mietverträge abgeschlossen wurden. Das Start-up hatte seinen Fokus künftig auf Großveranstaltungen gerichtet.

März

Der März stand im Zeichen von Debatten um die Sicherheit und Verteilung der unterschiedlichen Impfstoffe. Nach Impfung mit dem Stoff von AstraZeneca kam es zu einem einem Todesfall und zwei Krankheitsfällen. Eine 49-jährige Krankenschwester des Landesklinikums Zwettl war in Folge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben. Während die einen Fachleute auf dem Standpunkt standen, dass zwischen dem Tod und der Impfung kein Zusammenhang bestanden hätte, gab es auch andere Meldungen, nach denen der Tod eine Folge der Impfung war. Europaweit wurde in mehreren Ländern die Impfung mit Impfstoffen von AstraZeneca ausgesetzt, in Österreich blieb man jedoch dabei.

Im Laufe des März wurde in Medien immer wieder über das Thema berichtet, wie sicher der Impfstoff von AstraZeneca sei. Auch in dieser Frage gab es wechselnde Fachmeinungen.

In Ostösterreich wurde gegen Ende März ein harter lockdown für Ostern für die Bundesländer Niederösterreich, Wien und Burgenland verkündet, der bereits mit 26. März beginnen sollte.

Am 26. März berichteten die Salzburger Nachrichten, dass Corona-Impfungen die Todesfälle in Österreich noch nicht reduzieren. Der bei den Alten- und Pflegeheimen erkennbare "Impfeffekt" war in der breiteren Bevölkerung noch nicht angekommen. Wie aus der APA vorliegenden Zahlen der Gesundheit Österreich (GÖG) hervorgeht, waren die Corona-Todesfälle vorige Woche (15. bis 21. März) wieder gestiegen - und zwar auch in der am stärksten geimpften Altersgruppe ab 85. Hier stieg die Mortalität von 21,2 auf 33,6 Tote pro 100 000 Einwohner geklettert. Das entspricht einem Anstieg von 48 auf 76 verstorbenen Personen ab 85 Jahren.

April

Die beherrschenden Themen im April waren wer wann welche Impfung erhalten wird oder soll, welche Vorteile Geimpfte bekommen sollen sowie steigende Sieben-Tage-Inzidenzen.

Mai

Mit 19. Mai traten wesentlichen Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft, vor allem für das Gastgewerbe, die Hotellerie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen. Grundsätzlich war der Besuch von vorgenannten Einrichtungen nur mit Nachweis einer Impfung, eines negativen Testergebnisses oder einer durchgemachten Covid-Erkrankung innerhalb des letzten halben Jahres möglich. Die Maßnahmen und Lockerungen wurden in der "Verordnung über erste Öffnungsschritte in Bezug auf die COVID-19-Pandemie (COVID-19-Öffnungsverordnung – COVID-19-ÖV)" veröffentlicht.[1]

Juli

Fünf-Jahres-Vergleich in Zahlen.
  • Erstes Coronajahr hinterlässt deutliche Spuren in Salzburg, das hatte im Juli 2021 die Landesstatistik in einem Bericht anschaulich zusammengefasst.
  • 15. Juli, Donnerstag: Am Donnerstag lag die derzeit im Mittelpunkt stehende Sieben-Tage-Inzidenz bei 13,6, im ganzen Land Salzburg waren 94 Menschen aktiv infiziert. Vor zehn Tagen lag die Inzidenz bei 2,5 und 34 Menschen waren aktiv infiziert. Die Zahlen sind etwas höher als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahrs. Als Gründe für die jüngste Trendwende werden vor allem die Öffnung der Nachtgastronomie und Urlaubsreisen genannt. Der Salzburger Corona-Mediziner Richard Greil warnt massiv davor, wie zuletzt häufig in die Diskussion eingeworfen wurde, jetzt allein den Blick auf die aktuelle Situation in den Spitälern zu richten.

August

  • 27. August, Freitag: Bislang galt, wenn in einem Bezirk die Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinander folgenden Tagen die 300-er Marke überschritt, galt diese Region als Hochinzidenzgebiet und es mussten Ausreisekontrollen an den Bezirksgrenzen durchgeführt werden. Seit heute Regionale Verschärfungen waren nicht mehr rein von der Sieben-Tage-Inzidenz abhängig, sondern künftig auch an Impfrate und Belegung der Intensivbetten gekoppelt.

2021: Impfdebatten und Volksbegehren

Nachdem ab Februar mehrere Impfstoffe zur Verfügung standen, begannen österreichweit Impfaktionen mit unterschiedliche Teilnahme. Daher begann die Regierung im Sommer mit Maßnahmenkatalogen, die die Freiheiten Ungeimpfter immer mehr einschränkten. Ziel war es, diese Personengruppe zum Impfen zu bewegen. Es bildete sich eine Gruppe von Impfgegnern, die sich sogar in Oberösterreich zu einer Partei, der Liste MFG, zusammenfanden und bei den Landtagswahlen am 26. Oktober 2021 6,23 Prozent der Wählerstimmen erhielt und in den Landtag einzog.

Im September 2021 fanden zwei Volksbegehren statt, deren Ergebnis klar gegen Impfen war: 69 391 Menschen sprachen sich gegen eine Impfpflicht aus - 65 729 unterschrieben für "Impfpflicht - notfalls ja". An den beiden Volksbegehren beteiligten sich rund 335 000 Menschen. Damit war die Beteiligung auch weit höher als bei der sogenannten Smoke-Abstimmung zum Thema Rauchverbot, an der im Juni 2020 knapp 174 000 Personen teilgenommen hatten. Initiiert wurde das Modell von der Initiative Gemeinsam Entscheiden (IGE), hinter der der Anwalt Marcus Hohenecker, der Unternehmensberater Werner Bolek und der Pensionist Anatolij Volk stecken.

Zahlen-Übersicht Stand Mitte Oktober 2021.

Die Ergebnisse zum Thema Impfpflicht sind aber konträr zum Rauchen: Waren damals vier Mal so viele Menschen für ein gesetzliches Verbot des Tabakrauchens in der Gastronomie eingetreten wie dagegen, ist es beim Thema Impfen umgekehrt. So unterschrieben mehr als eine Viertelmillion Bürger gegen eine gesetzliche Impfpflicht, hingegen votierten nur rund 65 000 Bürger dafür, im Notfall eine Impfpflicht zu verhängen, damit Geimpften im Gegenzug weniger Einschränkungen im öffentlichen Leben aufgebürdet werden können.

Eine Berechnung der IGE ergab, dass hochgerechnet etwa 4,2 Prozent der Wahlberechtigten gegen eine Impfpflicht unterschrieben. Nach Bundesländern aufgeschlüsselt, liegen Oberösterreich und Vorarlberg mit jeweils 5,7 Prozent voran. In Oberösterreich hatte ja am Sonntag bei der Landtagswahl die impfkritische Partei MFG ("Menschen, Freiheit, Grundrechte") auf Anhieb den Einzug in den Landtag geschafft. In den übrigen Bundesländern sind die Anteile der Unterzeichner des Volksbegehrens gegen Impfpflicht entsprechend niedriger, Wien ist mit 1,4 Prozent das Schlusslicht.

Am Montagabend ging die Eintragungswoche für insgesamt vier Volksbegehren zu Ende. Ein Volksbegehren unter dem Titel "Kauf regional" fordert unter anderem eine Abgabe des Onlinehandels zugunsten regionaler stationärer Händler. Es erhielt ebenfalls viel Zustimmung: 146 295 Unterschriften kamen zusammen - ebenfalls genug, um im Parlament behandelt zu werden. Für die Beibehaltung der Notstandshilfe anstatt des "Arbeitslosengeldes neu" unterschrieben 79 134 Menschen.

Oktober

  • 16. Oktober, Samstag: Ab Montag, 18. Oktober, galt bei der Ausfahrt aus St. Koloman die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). Am Freitag, den 15. Oktober, lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 1 122 Neuinfektionen hochgerechnet auf 100 000 Einwohner. Und die Durchimpfungsquote - laut den Daten des Gesundheitsministeriums waren 40,4 Prozent der Bevölkerung vollimmunisiert - ist am niedrigsten im Bundesland Salzburg.

Weblinks

  • www.sn.at Covid-19 verursachte nicht alle Fälle von Übersterblichkeit, 22. Februar 2021
  • www.sn.at/wirtschaft/oesterreich Stoppt Corona den Massentourismus?, die Salzburger Nachrichten im Gespräch mit Tourismusforscher Harald Pechlaner
  • www.dw.com Faktencheck: Wie groß ist die Gefahr, sich im Freien mit Corona anzustecken wirklich?, ein Beitrag der "Deutschen Welle"

Quellen

Einzelnachweis

  1. www.ris.bka.gv.at, abgefragt am 11. Mai 2021
Übersicht über die Beiträge zum Thema Infektionskrankheit Covid-19