Hochmittelalterliche Burg

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Schloss Mittersill, einst eine hochmittelalterliche Burg.
Festung Hohenwerfen, ursprünglich eine hochmittelalterliche Burg.

Die hochmittelalterliche Burg war - was die bauliche Entwicklung betrifft - ein "architektonisches Gebilde", das entsprechend bestimmter Gegebenheiten an bestimmten Orten entstand.

Entwicklung

Die hochmittelalterliche Burg entwickelte sich baulich aus dem Festen Haus, das seinerseits als Weiterentwicklung der Fliehburg, ein mittels Erdwall oder Palisadenzaun geschützter Platz auf einer Anhöhe (seltener in einem Sumpfgebiet), anzusehen ist.

Rund um dieses feste Haus, das ursprünglich aus einem hölzernen Blockbau bestand und später in Form eines Steinbaues errichtet wurde, wurden nach und nach andere Objekte gruppiert. Auch Erdwall und Palisadenzaun wurden durch Steinmauern – zuerst Trockenmauern, später mörtelgebundene Mauern – ersetzt.

Bauweise und Aussehen

Bauweise und Aussehen hochmittelalterlicher Burgen orientierte sich letztlich nach deren Bedeutung, ihrem Verwendungszweck und nach den örtlichen Gegebenheiten. Jede der Burgen weist vor allem geländebedingt eine eigene Grundrisslösung auf, die sich nirgendwo wiederholt. Die Gebäude selbst waren oft auf engstem Raum zusammengepfercht, wie man an noch bestehenden Burgen oder deren Ruinen feststellen kann.

Baugenehmigung und Burgherrschaft

Durch die Salzburger Landesverfassung unter den Erzbischöfen als geistlichen Herren nahm Salzburg im Burgenbau eine Außenseiterrolle ein. Nur in den seltensten Fällen wurde einem Adeligen die Möglichkeit gegeben, durch den Bau einer Burg zu Macht und Ansehen zu gelangen, wie es in anderen Ländern üblich war. Bereits bestehende Anlagen suchte der jeweilige Erzbischof in seine eigene Verwaltung zu bringen. Dort setzte er einen seiner Beamten, z. B. einen Pfleger, als Verwalter ein. So geschehen auf den einstigen Burgen Schloss Mittersill, Burg Kaprun, Schloss Lichtenberg, Schloss Goldegg und Festung Hohenwerfen.

Funktionen und Bedeutungsverlust

Hochmittelalterliche Burgen auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Salzburg vereinten ursprünglich drei Funktionen:

  • die Funktion als Wehranlage,
  • die Funktion als Verwaltungssitz und
  • die Funktion des Sitzes als Wohnstätte.

Durch die Weiterentwicklung von Belagerungstechniken und Waffen kam es um 1500 zu einer Trennung dieser Aufgaben. Gewaltige Festungsbauten – in Salzburg nur die Festung Hohenwerfen und die Festung Hohensalzburg – übernahmen die Funktion als Wehranlage. Die veralteten Pflegerburgen wurden zwar noch eine Zeit lang weiter verwendet, aber u.a. durch Zusammenlegungen von bisher selbständigen Gerichten entstanden in den Siedlungszentren neue Pfleg- und Landesgerichtsgebäude, beispielsweise in Werfen, in Radstadt, in Taxenbach und in St. Michael im Lungau. Schlussendlich wurde der Sitz als Wohnstätte zum Ansitz. Solche Ansitze entstanden meist an landschaftlich begünstigten Plätzen, oft in der Nähe nun aufgegebener ehemaliger Burgen. In Salzburg blieb es mangels feudaler Gesellschaftsordnung bei einfachen Bauten wie beispielsweise dem typischen Salzburger Ansitz. Nur der Erzbischof in seiner Machtfülle konnte prunkvolle Schlösser wie das Schloss Hellbrunn, das Schloss Kleßheim oder das Schloss Leopoldskron errichten.

Quellen