Gemeindewappen

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Die Salzburger Gemeindeordnung regelt die Verleihung und das Recht zur Führung eines Wappens in Gemeinden des Bundeslandes Salzburg durch die Landesregierung[1].

Allgemeines

Seit der Verleihung des Wappens an die Gemeinde Muhr im Jahr 1984 besitzen nun alle Gemeinden das Recht, ein Wappen zu führen. In der Regel spiegeln die Darstellungen auf den Wappen die wirtschaftliche, verwaltungsmäßige oder gesellschaftliche Stellung innerhalb des Bundeslandes wider.

Redende Wappen nehmen auf den Namen des Ortes Bezug; so zum Beispiel ist im Wappen der Gemeinde Berndorf ein Bär dargestellt. Oftmals sind auch ehemalige Grundherrschaften in den Wappen zu finden; etwa im Wappen von Wagrain, das eine in rotem Feld goldene Spitze zeigt, was an die Herren von Goldegg erinnern soll. Symbole der wirtschaftlichen Stellung sind beispielsweise als goldene Blitze im Wappen von Kaprun zu sehen, welche auf die Bedeutung des vorhandenen Kraftwerks hinweisen.

Bemerkenswert ist die heraldische Sichtweise bei der Angabe der Wappenbeschreibung. So bedeutet zum Beispiel die Aussage "rechts in Rot ein silbernes Tatzenkreuz ..." (Ebenau), dass sich das rote Feld vom Betrachter aus gesehen in Wirklichkeit links befindet. Die Beschreibung des Wappens richtet sich nämlich immer nach der Sichtweise des Wappenträgers. Die Angaben "vorne" und "hinten" bedeuten links und rechts.

Darstellungen sind im Buch "Salzburger Gemeindewappen" von Friederike Zaisberger und Nikolaus Pfeiffer zu finden.

Bilder im Salzburgwiki

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Literatur

Quelle