Franz Christoph von Herz in Herzfeld
Hofrat Dr. Franz Christoph von Herz in Herzfeld (* 8. Oktober 1712 in der Stadt Salzburg; † 1. Jänner 1762), war Professor der Rechte an der Benediktineruniversität Salzburg.
Leben und Wirken
Als Sohn des Salzburger Universitätsprofessors Franz Joseph von Herz in Herzfeld erhielt er seine Ausbildung in seiner Geburtsstadt, wurde 1734 von der juristischen Fakultät geprüft und praktizierte dann einige Zeit in Wien und Graz. Nach seiner Rückkehr wurde er 1736 zum salzburgischen wirklichen Hofrat ernannt. 1738, als sein Vater († 8. November 1739) schon kränklich war, erhielt er an der Universität Salzburg eine außerordentliche juristische Lehrstelle, erwarb das Doktorat und übernahm nach dem Tode des Vaters das ordentliche Lehramt der Institutionen.
Er war der erste, der an der Universität Salzburg ein Collegium practicum in deutscher Sprache abhielt.
Schon von Jugend auf mit körperlichem Siechtum behaftet, starb er nach elfmonatigem Krankenlager im vierzigsten Lebensjahr.
Quelle
- Ersch, Johann Samuel; Gruber, Johann Gottfried (Hrsg.): Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste in alphabetischer Folge, Zweite Section (H-N), Siebenter Theil. Leipzig, Johann Friedrich Gleditsch, 1830. S. 95.