Feuerpolizeiordnung
Eine Feuerpolizeiordnung besteht im Bundesland Salzburg seit der Verordnung vom 10. November 1880 für das Herzogtum Salzburg.
Geschichte
In den österreichischen Kronländern begann man ab 1870 nach und nach Feuerpolizeiordnungen unter Berücksichtigung der bestehenden Feuerwehren erlassen. Diese waren den heutigen Rechtsvorschriften bereits sehr ähnlich. Aber es gab darin auch noch einige Bestimmungen, die an die früheren Feuerordnungen erinnerten.
Feuerpolizeiordnungen in k.k. Österreich
- 1. Juni 1870: Erzherzogtum Niederösterreich (außer Wien)
- 7. Februar 1873: Erzherzogtum Oberösterreich
- 10. November 1880: Herzogtum Salzburg
- 28. November 1881: Gefürstete Grafschaft Tirol
- 23. Juni 1886: Herzogtum Steiermark (außer Graz)
- 18. Februar 1888: Land Vorarlberg
- 20. März 1901: Herzogtum Kärnten (außer Klagenfurt)
Feuerlöschordnungen des 19. Jahrhunderts
Die Feuerpolizei lag gemäß dem Reichsgemeindegesetz von 1862 im selbständigen Wirkungskreises einer Gemeinde. Gab es in einer Gemeinde noch keine freiwillige Feuerwehr, so hatte der Gemeindevorsteher alljährlich einen Aufruf zur Bildung einer solchen zu erlassen. Fanden sich keine Personen zur Bildung einer solchen, hatte er bestimmte, ihm geeignet erscheinende Personen zur Leitung der Löscharbeiten zu bestellen.
Ab einer bestimmten Ortsgröße mussten die Gemeinden von ihnen bezahlte, in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde stehende Feuerwehren einrichten. Das waren die ersten Berufsfeuerwehren. Die Betriebsfeuerwehren galten als private Feuerwehren, für die nur die Bestimmungen über die Befehlsgewalt am Brandplatz und über die Kosten anwendbar waren.
Folgende Gesetze
- Feuerwehrgesetz 1935, LGBl 84 (Körperschaft öffentlichen Rechts)
- Landesfeuerwehrgesetz 1948, LGBl 53 (Unselbständige Einrichtung der Gemeinde), in der Fassung der Novellen LGBl 1950/2 und 1954/32 wiederverlautbart als Landesfeuerwehrgesetz 1954, LGBl 51
- Feuerwehrgesetz 24. Mai 1978, LGBl 1978/59 idF 46/2001