Diskussion:Salzburg (Bundesland)

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Text Pfarrwerfen hier

@Admin bitte redirect zu bestehendem Artikel Pfarrwerfen und wie damma da [wie machen wir da] Benutzer:Peter Krackowizer 11:50, 12. Mär 2007 (CET)

an Benutzer Barba

Herzlich Willkommen @Barba im Kreis der über Salzburg Schreibenden!

Danke für deinen Beitrag und vielleicht kannst du ja noch ein paar Einzelheiten einfügen. Ich habe bereits jene Worte mit Links versehen, über die man noch Beiträge anlegen könnte - einfach anklicken und losschreiben. Viel Spaß noch Benutzer:Peter Krackowizer 11:32, 12. Mär 2007 (CET)

dieser text steht jetzt in "pfarrwerfen"

barba: der text war unter dem stichwort "salzburg (bundesland)" leider völlig falsch. ich habe ihn ausgeschnitten und nach "pfarrwerfen" kopiert. da fühlt er sich sicherlich wohl und kann auch wieder weiterbearbeitet werden. --Mecl67 14:34, 12. Mär 2007 (CET)

Zum Abschnitt "Persönlichkeiten in Stadt und Land Salzburg (Auswahl)" =

Liebe Salzburgwikianer, der Abschnitt "Persönlichkeiten in Stadt und Land Salzburg (Auswahl)" ist doch, sit venia verbo, ein rechtes tohu wa bohu. Bei den Persönlichkeiten Sport und Persönlichkeiten Kultur fällt hauptsächlich das Fehlen einer (alphabetischen oder sonstigen) Ordnung auf, die Kategorien "Zuagroaste", "Ausgroaste" und "Salzburger in Wien" sind so unrepräsentativ, dass man sie besser ganz entfernen sollte, und im Landes-Artikel nimmt sich ein Unter-Abschnitt "Söhne und Töchter der Stadt Salzburg" (deren Vertreter in anderen Unterkategorien fehlen) deplaziert aus. Wer traut und opfert sich, diesen Abschnitt gründlich zu überarbeiten? --Karl 12:56, 30. Mai 2009 (MESZ)

"Das Bundesland Salzburg ist eines der neun Bundesländer Österreichs. Das war nicht immer so ..."

Der Artikel "Salzburg (Bundesland) ist wichtig genug, dass man bei seinem ersten Absatz ganz genau sein sollte.

  • "Das Bundesland Salzburg ist eines der neun Bundesländer Österreichs. Das war nicht immer so …": Richtig ist vielmehr, dass das Bundesland Salzburg von Anfang an, nämlich seitdem es das Land als Bundesland gab – also sehr wohl immer – eines der Bundesländer Österreichs war (nur waren es anfangs nicht neun, Burgenland und Wien entstanden ja etwas später); richtig ist auch, dass Salzburg, bevor es ein Bundesland Österreichs wurde, gar kein Bundesland war.
  • Das, was bis (na ja, fast bis) 1815 die Stellung eines selbständiges Fürstentums im Staatsverband des "Heiligen Römischen Reiches" war, war natürlich nicht das Bundesland Salzburg, sondern – wie im Abschnitt "Geschichte" richtig dargestellt –
    • bis 1803 das Fürsterzbistum Salzburg,
    • 1803 bis 1805 das Kurfürstentum Salzburg.
Diese Stellung war keine "ganz eigene", Salzburg war bis 1803 eines der unzähligen Fürstentümer und der zahlreichen geistlichen Fürstentümer sowie 1803 bis 1805 eines der zehn Kurfürstentümer des "Heiligen Römischen Reiches".
1805 bis 1815 war Salzburg ebenfalls kein Bundesland, sondern (1805 bis 1809) ein dem österreichischen Staatsverband (1806: Kaisertum Österreich) einverleibtes Herzogtum bzw. (1810 bis 1816) ein Kreis des Königreichs Bayern.

--Karl 13:28, 30. Mai 2009 (MESZ)

Fläche und Bevölkerung

Siehe die Website von Statistik Österreich. --Karl 13:34, 30. Mai 2009 (MESZ)

Kommentar zu "Verwaltungsgliederung"

Es besteht eine Unsicherheit darüber, ob eine (Stadt mit eigenem Statut), wie insbesondere die Landeshauptstadt Salzburg, zu den politischen Bezirken zählt oder eine von diesen zu unterscheidende Verwaltungseinheit bildet. Dies da die Statutarstädte selbständige juristische Personen, nämlich Gebietskörperschaften bilden, während die anderen politischen Bezirke nichts anderes sind als der örtliche Zuständigkeitsbereich einer Behörde, nämlich der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Fasst man auch die Statutarstädte unter den Begriff des "politischen Bezirks", so bleibt für die übrigen politischen Bezirke kein passender Oberbegriff mehr übrig.

Halten wir uns am besten an die Bundes- und die Landesverfassung: Art. 13 Absatz 2 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 sagt, dass für die Wahl des Landtages jeder politische Bezirk einschließlich der Landeshauptstadt Salzburg einen Wahlbezirk bildet. Auch die Bundesverfassung (Art. 14 und Art. 81 B-VG) spricht von Schulbehörden "in den politischen Bezirken", ohne die Städte mit eigenem Statut besonders zu erwähnen. Manche Rechtsvorschriften, besonders im Bundeswahlrecht (zB § 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992) halten die Städte mit eigenem Statut freilich nicht für politische Bezirke, sondern für etwas Eigenes.

--Karl 15:11, 30. Mai 2009 (MESZ)

Ergänzung: Politische Organe

Im unmittelbaren Vergleich der Artikel Salzburg (Bundesland) und Stadt Salzburg ist mir aufgefallen, dass die Rubrik "Politische Organe" beim Land fehlen.

10 Landesverfassung und -politik
10.1 Landtag
10.2 Landeshauptmann
10.3 Landesregierung
10.4 Landeshaushalt
10.5 Landeswappen
10.6 Landesauszeichnungen und Ehrenzeichen
10.7 Landespartnerschaften

Ist diesen Thema bewusst ausgelagert oder sollen wir es ergänzen? Anonymer Nutzer 19:11, 2. Mai 2016 (CEST)

Bitte ergänzen, da hat sich halt bisher niemand so richtig ausgekannt.
Bitte Kategorien [[Kategorie:Kultur und Bildung]], [[Kategorie:Politik]] und [[Kategorie:Politisches Organ]] zuordnen meint dankend --Peter (Diskussion) 08:57, 3. Mai 2016 (CEST)
Es dürfte so sein, dass der Artikel Salzburg (Bundesland) das Land Salzburg bloß in geografischer Hinsicht beschreibt (vgl. die Begriffsklärung Land Salzburg und die zugehörige Diskussion) und das Land Salzburg als juristische Person (Körperschaft) noch seiner Entdeckung harrt (Land Salzburg (Verwaltung) ist eine bloße Weiterleitung). --Karl Irresberger (Diskussion) 22:27, 3. Mai 2016 (CEST)
ich werde mich der Aufgabe annehmen, nachdem ich von einem verlängerten Wochenende in Italien (S.Wiki-Auszeit!) wieder zurück bin.Anonymer Nutzer 13:36, 4. Mai 2016 (CEST)