Brückenmaut
Die Pflicht der Bezahlung einer Brückenmaut zum Überqueren einer solchen existierte in Stadt und Land Salzburg bis ins 20. Jahrhundert.
Brückenmaut war eine wichtige Einnahmenquellen in früheren Jahrhunderten. 1799 waren es beispielsweise 4.847 Gulden, die die Stadt Salzburg an Mautgebühren gesamt einnahm, nicht nur über die Brücken[1].
1904 nahm die Stadt Salzburg mehr als 13.000 Kronen an Brückenmaut ein. Für die Überquerung der Stadtbrücke im Stadtgebiet von Salzburg gab es sogar Blocks mit 50 und 100 Karten, gekoppelt mit einer 25 prozentigen Ermäßigung. Bei den Fuhrwerken gab es zwar auch "Mehrfahrtenblocks", die Ermäßigung betrug sogar 33,33 Prozent (Angaben um 1904).
Der Mozartsteg wurde von einem privaten Verein errichtet, der sich aus der Brückenmaut finanzierte, die bis 31. Dezember 1920 eingehoben wurde.
Die am 2. Februar 1884 eröffnete Karolinenbrücke war bis 1889 mautpfichtig. Auch am Kreuzersteg, dem Müllnersteg, musste man bis 1898 Brückenmaut bezahlen.
Einzelnachweis
- ↑ Quelle Buch Salzburg, die Geschichte einer Stadt, Seite 353
Quellen
- Karl Heinz Ritschel Salzburger Miniaturen, Band 1, Otto Müller Verlag Salzburg, 1998, ISBN 3-7013-0979-5
- Brettenthaler, Josef: Salzburgs Synchronik, Verlag Alfred Winter, 2002, ISBN 3-85380-055-6