Bayerische Kirchenprovinz

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Die Bayerische Kirchenprovinz fasste bis 1817/1821 jene altbayrischen Kirchenprovinzen zusammen, die unter dem Vorsitz des Salzburger Metropoliten, also des Salzburger Erzbischofs standen. Ihr folgte danach die Salzburger Kirchenprovinz.

Geschichte

Der erste bayerische Herzog, der sich der Aufgabe der kirchlichen Ordnung Bayern widmete, war Herzog Theodo (* ca. 680; † 717). 715/716 war bei Papst Gregor II. in Rom, um die Genehmigung zur Errichtung einer bayerischen Kirchenprovinz zu erhalten. Sie sollte unmittelbar von Rom abhängig sein. Er kam mit einem strukturierten Organisationsplan vom 15. Mai 716 zurück In diesem wurden maßgebliche Residenzstädte der vier Söhne Theodos als Teilherzöge Bayerns gleichzeitig zum Bischofssitz erklärt: Regensburg, Stadt Salzburg, Passau und Freising).

Hintergrund dieser Bistumsorganisation sollte wohl die kirchliche und politische Unabhängigkeit vom Frankenreich stärken. Damit hätte es auch das Machtstreben der Karolinger eingeschränkt. Dieser Plan bildete die Grundlage der Beziehung Bayerns mit Rom, die später die kirchliche Organisation Bayerns stark prägte.

Die Umsetzung erfolgte jedoch erst unter Bonifatius 23 Jahre später. Ein Grund dafür könnte der unerwartete Tod Theodos ein Jahr nach seinem Besuch beim Papst gewesen sein.

739 kam es dann zur endgültigen kanonische Einrichtung der bayerischen Kirchenprovinz. Zu ihr gehörten die Bistümern Regensburg, Salzburg, Passau und Freising. Die Einrichtung nahm der angelsächsische Missionar und päpstlichen Legat Bonifatius, in Zusammenarbeit mit dem bayerischen Herzog Odilo vor. Am 29. Oktober 739 bestätigte das Schreiben Papst Gregors III. die bonifatianische Neuordnung.

Salzburg wurde dann erst 50 Jahre später, 789, zum Sitz des Erzbischofs erhoben. Damals wurde zwei weitere Bistümer dieser Provinz zugeordnet, Säben nächst Brixen und - für 90 Jahre - auch Neuburg im Staffelsee. Weil Bonifatius von der Rechtmäßigkeit der drei vorhandenen Bischöfe nicht überzeugt war, ersetzte er sie. Lediglich den Passauer Bischof Vivilo, der bereits Jahre vor der Bistumsorganisation von Papst Gregor III. geweiht worden war, ließ er im Amt. Diese altbayerische Kirchenprovinz mit ihren Bischofssitzen änderte sich in der Größe und in den zugehörigen Bischofssitzen im Lauf der Jahrhunderte mehrfach. Großräumig gesehen blieb die Kirchenprovinz aber bis 1817 (1821) grundsätzlich erhalten.

Literatur

  • Romuald Bauerreiss: Kirchengeschichte Bayerns (St. Ottilien 1974), S. 54–63
  • Egon Boshof (Hg.): Geschichte der Stadt Passau (Regensburg 1999), S. 63–70
  • Karl Bosl: Bayerische Geschichte (München 1990), S. 49–57
  • Walter Brandmüller (Hg.): Handbuch der Bayerischen Kirchengeschichte, Band I - Von den Anfängen bis zur Schwelle der Neuzeit (St. Ottilien 1998), S. 36–45
  • P. Fried: Bayern – Mission und frühe Kirchengeschichte, in: Lexikon des Mittelalters, Band I (München 1980), S. 1698–1704
  • Max Heuwieser: Geschichte des Bistums Passau, Band 1 - Die Frühgeschichte: Von der Gründung bis zum Ende der Karolingerzeit (Passau 1939), S. 97–113, S. 192

Quelle

Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht

Kirchliche Begriffe: Archidiakonat | Erzbistum | Erzdiözese | Eigenbistum | Kirchenprovinz | Suffraganbistum
Politischer Begriff siehe Erzbischof als Landesherr oder Grundherr