Bezüge der Mandatare des Landtags und der Landesregierung (1946)

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Die Bezüge der Mandatare und Regierungsmitglieder wurden vom Landtag beschlossen.

Bezüge

  • Landtagspräsident: volle Bezüge eines Bundesrats plus 200 Schilling Repräsentationszulage
  • Vizepräsident des Landtags: drei Viertel der Bezüge des Landtagspräsidentens
  • Abgeordnete, die nicht dem Präsidium angehören: die Hälfte der Bezüge eines Bundesrates plus Reiseentschädigung
Stadt Salzburg, Flachgau, Tennengau: 150 Schilling
Pinzgau, Pongau: 200 Schilling
Lungau: 250 Schilling
  • Landeshauptmann: Bezüge laut Bundesgesetz vom 29. Juli 1924 plus Mietzinsbeihilfe und Familienzulage und eine Repräsentationszulage von 500 Schilling sowie eine Reiseentschädigung von 250 Schilling
  • Landeshauptmannstellvertreter: 80 Prozent der Bezüge des Landeshauptmanns und eine Repräsentationszulage von 300 Schilling sowie eine Reiseentschädigung von 150 Schilling
  • Landesräte: Bezüge eines Nationalratsabgeordneten und eine Repräsentationszulage von 200 Schilling sowie eine Reiseentschädigung von 100 Schilling

Quelle

Salzburger Nachrichten, 19. Februar 1946, Seite 3